Eine staatliche Realschule in Bayern setzt im Zuge des Projekts „Digitale Schule der Zukunft“ auf Tablets und Laptops von Apple. Dagegen klagte eine Schülerin. Begründung: Die Geräte führten bei ihr „zu Vergiftungssymptomen und mehrtägigen Erkrankungen mit Schulabwesenheit“.
Eine Schülerin in Bayern beschwerte sich, dass sie der Einsatz von Apple-Geräten an ihrer Schule krank mache - und legte ärtztliche Atteste vor, die ihr unter anderem "Abgeschlagenheit, Husten mit Erbrechen, Übelkeit, Appetitlosigkeit, reduzierte Nahrungsaufnahme" bescheinigten - alles, nachdem sie sich in einem Raum mit iPads beziehungsweise MacBooks befunden hat.
Die Schülerin wollte deshalb auf dem Rechtsweg den Einsatz von Tablets und Laptops einer bestimmten Marke (in dem Fall von Apple) durch andere Schülerinnen und Schüler untersagen lassen. Das Ansinnen wurde jetzt allerdings vom Verwaltungsgerichtshof Bayern zurückgewiesen.
Emissionen durch iPads und MacBooks in der Schule
In dem Verfahren ging es um den Einsatz von iPads und MacBooks in einer staatlichen Realschule in Bayern. Im Herbst 2024 begehrte die Schülerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine Beschulung ohne den Tablets und Laptops der Marke Apple. Sie begründete das damit, dass die Nutzung der Geräten bei ihr aufgrund einer genetisch bedingten Störung des Entgiftungsstoffwechsels zu Vergiftungssymptomen und mehrtägigen Erkrankungen mit Schulabwesenheit führe.
Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation nicht und lehnte es am 28. Oktober 2024 ab, die beantragte Anordnung zu erlassen. Für das Gericht, sei "nicht hinreichend dargelegt sei, dass bei der Antragstellerin eine genetisch bedingte Störung im Entgiftungsstoffwechsel vorliege und die geschilderten Symptome (nur) auf den Einsatz von Geräten der Marke Apple zurückzuführen seien".
Das wollte die Schülerin (oder ihre Eltern) so nicht hinnehmen. Sie verfolgten mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ihr Ziel weiter. Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt jedoch auch diese Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen (Aktenzeichen 7 CE 24.1902). Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Ob, beziehungsweise inwieweit bei der Schülerin von einer genetisch bedingten Störung im Entgiftungsstoffwechsel auszugehen ist, ließ das Gericht offen. Allerdings stellte es fest, dass nicht hinreichend glaubhaft gemacht wurde, "dass die Nutzung der genannten Apple-Geräte durch andere Schülerinnen und Schüler zu Erkrankungen" bei der Schülerin führt.
In der Entscheidung heißt es dazu: "Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist nicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass der Einsatz von Tablets und Laptops der Marke Apple (iPads, MacBooks) durch andere Schülerinnen und Schüler in der Realschule V. kausal für Erkrankungen der Antragstellerin ist. Zutreffend sieht das Verwaltungsgericht die vorgelegten ärztlichen Atteste als nicht geeignet an, um einen solchen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang annehmen zu können."
Ärztliche Atteste für Apple-Geräte als Krankheitsursache
In einem vorliegenden fachärztlichen Attest wird berichtet, dass aus Kommunikationsendgeräten je nach Alter und Hersteller unterschiedliche flüchtige organische Kohlenwasserstoffverbindungen und Flammschutzmittel ausdünsten könnten und dass die als mögliche Auslöser von Symptomen in Betracht kommen. Allerdings gebe es das im Erwachsenenbereich häufiger, im Kinder- und Jugendbereich sei es hingegen eine Seltenheit.
Das Gericht erklärt zudem: "Fachärztlich wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein exakter Pathomechanismus nicht bekannt sei. Das Attest belegt somit gerade nicht die erforderliche Kausalität zwischen dem Einsatz von iPads bzw. MacBooks durch andere Schülerinnen und Schüler und den Erkrankungen der Antragstellerin." Zwei andere Atteste gehen zwar von einem solchen Ursachenzusammenhang aus, sie stellen diesen aber "nicht substantiiert und plausibel dar", betont das Gericht.
Das eine Attest machte die Emissionen der Apple-Geräte deshalb als Grund für die Erkrankungen aus, weil die Erkrankungen aufgetreten sind, nachdem sich die Schülerin in einem Raum mit iPads beziehungsweise MacBooks befunden hat. Die Ursächlichkeit sei wegen der "gehäuften Vorfälle" eindeutig. Außerdem seien die Vergiftungssymptome verschwunden, nachdem die Schülerin nicht mehr in der Schule war.
Das zweite Attest stellte einen "Polymorphismus bezüglich des Entgiftungsstoffwechsels" fest: Aus Beobachtungen in der Vergangenheit, sowohl im privaten Umfeld als auch in der Schule, könne aufgrund der zeitlichen Nähe der Erkrankungen und des Kontakts mit elektronischen Endgeräten ein Zusammenhang hergestellt werden.
Verwaltungsgerichtshof zerpflückt Atteste
Der Verwaltungsgerichtshof sieht das anders: "Die in den Attesten vorgenommene Kausalitätsbegründung ist nicht hinreichend nachvollziehbar. Etwaige Studien oder sonstige wissenschaftliche Erkenntnisse zu Emissionen von Apple-Geräten werden weder benannt noch in Bezug genommen. Die pathologischen Auswirkungen für die Antragstellerin werden nicht mit medizinischen Untersuchungsergebnissen konkret belegt."
Der pauschale Verweis auf exemplarisch angeführte Ereignisse in der Grund- und Realschule sowie im privaten Umfeld reiche nicht aus, "um einen nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen den Erkrankungen der Antragstellerin und den Emissionen der Apple-Geräte zu belegen. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass in den Räumen, in denen die Schülerin Kontakt mit Emissionen von Apple-Geräten hatte, "keine anderweitigen krankmachenden Stoffe, Viren und/oder Bakterien vorhanden waren bzw. sie in der Zeit, bevor sie die Räume aufgesucht und nachdem sie sie verlassen hatte, nicht anderweitig mit derartigen Stoffen bzw. Bakterien oder Viren in Kontakt gekommen sein kann."