Die Verbraucherzentrale NRW war vor Gericht mit einer Klage gegen die Preiserhöhung bei Amazon Prime erfolgreich. Prime-Kunden könnten jetzt Geld zurück bekommen.
Es ist nun offiziell: Prime-Kunden zahlen seit 2022 zu viel. Den Hintergrund erläutert die Verbraucherzentrale NRW: Millionen Verbraucher in Deutschland erhielten im Sommer 2022 eine Ankündigung des Internet-Giganten Amazon über eine Preiserhöhung ihrer Prime-Mitgliedschaft. Amazon begründete die Notwendigkeit mit ”generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“. Der Preis für das Abonnement der Prime-Mitgliedschaft wurde zum 15. September 2022 angehoben.
Die Abo-Kosten stiegen monatlich wie jährlich deutlich
Bei monatlicher Zahlung kostet Amazon Prime seitdem 8,99 Euro statt 7,99 Euro. Bei der jährlichen Mitgliedschaft werden 89,90 statt zuvor 69 Euro fällig. Bei monatlicher Zahlung entspricht dies einer Erhöhung um 12,5 Prozent. Wer das Abo jährlich zahlt, muss sogar 30,3 Prozent draufzahlen.
Nun ist klar: Die Preiserhöhungsklausel von Amazon Prime ist ungültig! ”Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt“, kommentiert das Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. ”Damit ist die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen unzulässig.“
Konsequenzen für Verbraucher
Aber was bedeutet das jetzt für die betroffenen Kunden von Prime, die diese Preiserhöhung bisher stillschweigend schlucken mussten? Zum einen: Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon kann hiergegen noch in Berufung gehen. Doch sollte das Urteil Bestand haben, heißt dies: Bislang haben Verbraucher bei jährlicher Zahlung insgesamt bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt, bei monatlicher Zahlung bis zu 28,00 Euro, führt die Verbraucherzentrale aus. Für Amazon könnte es demnach aufgrund der hohen Anzahl an Prime-Kunden um Erstattungen im insgesamt dreistelligen Millionenbereich gehen. Damit Verbraucher die zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten, falls Amazon nicht von sich aus eine Erstattung vornimmt, plant die Verbraucherzentrale NRW eine Abhilfeklage gegen Amazon.
Anmeldung auf Webseite der Verbraucherzentrale
Prime-Kunden, die sich dieser Klage anschließen, müssten nicht selbst gegen Amazon vorgehen, sondern erhielten ihr Geld im Falle des Erfolgs vor Gericht automatisch zurück. Auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW können sich Betroffene bereits jetzt für den Newsletter anmelden, über den unter anderem informiert wird, wenn das Klageregister eröffnet ist und Verbraucher sich anmelden können.
Klage auch gegen Werbeunterbrechungen
Aber das ist noch nicht alles. Für Prime gab es noch weitere Einschränkungen, die wie eine Rückversetzung zum linearen Fernsehen mit den vielen Werbeunterbrechungen wirken. Womit bei Streaming-Diensten ja bislang Schluss war, außer bei günstigeren Abo-Zugängen, bei denen man wie bei Netflix Werbung in Kauf nimmt, um deutlich weniger zu zahlen. Auch dieser Sache hat sich die Verbraucherzentrale angenommen und erinnert: Amazon hat am 5. Februar 2024 deutschlandweit zusätzliche Werbung für seinen Videodienst Amazon Prime Video eingeführt sowie die Qualität von Bild und Ton verringert. Möchte man zur alten Qualität ohne Werbung zurück, muss man zusätzlich zu den bisherigen Gebühren auch noch 2,99 Euro draufzahlen: ”Das Unternehmen kündigte dies durch eine E-Mail im Januar 2024 an und setze sein Vorhaben ohne Zustimmung der geschätzt 17 Millionen Kund*innen um. Man konnte der Maßnahme nur entgehen, wenn man ein zusätzliches Abo für weitere 2,99 Euro im Monat abschloss”, fasst die Verbraucherzentrale Sachsen den Sachstand zusammen.
Mit dieser Sammelklage gegen Amazon will die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen, dass die Geschädigten einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen. Sie und viele Rechtsexperten halten die Maßnahme für rechtswidrig. Es hätte eine Zustimmung der Nutzer eingeholt werden müssen. Seit 23. Mai 2024 ist das Klageregister geöffnet: >> Hier kann man sich eintragen <<.