Im Streit mit der EU-Kommission um rund 13 Milliarden Euro Steuernachzahlungen hat Apple vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine endgültige Niederlage erlitten.
Irland hat Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern ist. Das hat der EuGH entschieden. Mit seinem Urteil hebt der Gerichtshof das Urteil des Gerichts auf ein Rechtsmittel der Kommission hin auf und entscheidet endgültig über den jahrelangen Rechtsstreit.
Die EU-Kommission hatte Apple bereits 2016 aufgefordert, Steuernachzahlungen in Höhe von ursprünglich 13 Milliarden Euro plus Zinsen zu zahlen. Das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto.
2020 setzte sich Apple vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter.
Der Generalanwalt am EuGH kam später jedoch zu dem Schluss, dass das Urteil des EU-Gerichts wegen einiger Fehler gekippt werden sollte. Der Konzern betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.
Grundsätzlich soll in der EU ein freier Wettbewerb herrschen. Einzelne Mitgliedsstaaten dürfen diesen Wettbewerb nicht mit besonderen Vergünstigungen für einzelne Unternehmen verzerren. Besonders Irland und Luxemburg standen in der Vergangenheit wegen Steuerdeals in der Kritik.