Was langweilig klingt, hat umfangreiche Auswirkungen: Der Bundestag hat am Donnerstagabend den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Funkanlagengesetzes“ angenommen. Er setzt damit die EU-Richtlinie 2022/2380 um. Die Folge: Einheitliche Ladekabel werden Pflicht.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2380 geschaffen. Damit werden einheitliche Ladekabel für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielkonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher zum Jahresende (ab 28. Dezember) auch in Deutschland Pflicht. Ab 28. April 2026 gelten die Vorgaben aus dem Gesetz (PDF) dann auch für Notebooks.
Das Bundeskabinett hatte der Gesetzesänderung bereits im Oktober 2023 zugestimmt. Damals sagte Bundesminister Robert Habeck: "Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes sind die Tage des Chaos mit unterschiedlichen Ladekabeln für Smartphones, Tablets oder Notebooks gezählt. Das einheitliche EU-Ladekabel macht das Leben für Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig leichter - und deutlich weniger Elektroschrott hilft der Umwelt."
Laut Bundeswirtschaftsministerium fallen bisher pro Jahr durch unterschiedliche Ladegeräte rund 11.000 Tonnen Elektroschrott an. 2020 wurden in der EU von Verbrauchern rund 420 Millionen elektronische Geräte gekauft - oft mit Ladegerät. Im Durchschnitt besitzen Verbraucher drei Ladegeräte, von denen sie zwei regelmäßig nutzen.
USB-C als Standard
Im Laufe der Diskussion über die EU-Richtlinie und das Umsetzungsgesetz in Deutschland gab es Kritik daran, dass USB-C als Standard vorgeschrieben wird. So bemängelte etwa der Bitkom, dass damit Innovationen etwa bei Ladedauer oder Datenübertragung politisch ausgebremst würden. Befürworter hielten dem entgegen, dass künftige bessere Anschlüsse durch das Gesetz nicht ausgeschlossen seien - nur Alleingänge. Sobald es einen neuen einheitlichen Standard gebe, könne der genutzt werden.
Andere Kritiker verwiesen darauf, dass die Branche die Vielfalt der Ladekabel-Typen bereits durch freiwillige Selbstverpflichtungen deutlich verringert habe - von ursprünglich 30 auf zuletzt drei (USB-C, Micro-USB und Lightning). Der Eingriff der EU sei also unnötig. Allerdings kann man dem entgegnen, dass die Hersteller möglicherweise nur durch die drohende gesetzliche Regelung in Schwung gekommen sind: In den Jahren zuvor bewegte sich bei dem Thema wenig.
Hintertüren und Bypässe möglich?
Das Gesetz wurde vom Bundestag ohne Gegenstimmen verabschiedet. Lediglich "Die Linke" enthielt sich. Als Grund nannte deren Abgeordneter Ralph Lenkert eine mögliche "Hintertür" im Gesetz. Es verpflichte Hersteller zwar zu einheitlichen Ladekabeln, erlaube aber Variationen bei Ladeleistung und Ladesoftware. Damit verlagere sich die Problematik lediglich vom Stecker auf die Software.
Eine andere Möglichkeit hat Apple - lange der erbittertste Gegner einheitlicher Ladekabel - bereits in Erwägung gezogen. Es möchte Ladekabel mit einem Authentifizierungs-Chip ausstatten. Ziel ist es, die Funktionalität mit von Apple nicht genehmigtem Zubehör einzuschränken und Kunden zum Kauf von Apple-eigenm Zubehör zu bewegen.