Mark Zuckerbergs Unternehmen Meta soll aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung eine Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zahlen.
Im Rahmen des fünften Jahrestags der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Meta-Konzern eine Rekordstrafe erhalten. Die irische Data Protection Commission (DPC) verkündet am 22. Mai, dass die Facebook- und Instagram-Mutter aufgrund eines Verstoßes gegen die DSGVO 1,2 Milliarden Euro zahlen soll.
Es wurde festgestellt, dass Facebook keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen habe, um "die Risiken für die Grundrechte und -freiheiten" von EU-Bürgern zu schützen. Facebook wurde neben der Geldstrafe eine Frist von fünf Monaten auferlegt, um die künftige Weitergabe von Daten in die USA einzustellen. Mit einer Frist von sechs Monaten wird gefordert, "die unrechtmäßige Verarbeitung, darunter Speicherung, der persönlichen Daten" von EU-Nutzerinnen und -Nutzern zu stoppen.
Meta möchte Einspruch einlegen
Meta wiederum hat angekündigt, Einspruch einzulegen. Einer Mitteilung des Konzerns von Mark Zuckerberg (39) zufolge könnten die Anordnungen angeblich auch "den Millionen von Menschen, die Facebook täglich nutzen", schaden. Man sei bei Meta "enttäuscht", einzeln herausgegriffen worden zu sein, auch wenn man dieselben Mechanismen nutze, wie "tausende andere Unternehmen, die in Europa Dienste anbieten möchten".
Die verhängte Strafe von 1,2 Milliarden Euro ist die bisher höchste wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO. 2021 hatte die luxemburgische Behörde CNPD eine 746-Millionen-Euro-Strafe gegen Amazon verhängt.
Der Streit basiert auf den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden (39), der vor rund zehn Jahren eine Massenüberwachung durch US-Geheimdienste öffentlich gemacht hatte. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hatte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt, was unter anderem 2020 zur Einstellung des transatlantischen Datenschutzabkommens "Privacy Shield" geführt hatte.