Mit dem Kauf eines Smartphones tauchen immer Fragen im Zusammenhang mit Garantie und Gewährleistung auf. Unsere Experten zeigen, wo der Unterschied liegt und was Verbraucher beachten müssen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten, die bei Problemen nach dem Kauf eines Smartphones helfen.
Worin besteht der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und können bei Verträgen mit Verbrauchern grundsätzlich nicht zu dessen Nachteil beschränkt werden. Sie bestehen immer dann, wenn die Ware einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist, der schon im Zeitpunkt der Lieferung vorlag, und richten sich gegen den Verkäufer als Vertragspartner und nicht gegen den Hersteller.
Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage entweder des Verkäufers oder (häufiger) des Herstellers, die neben den gesetzlichen Mängelansprüchen besteht. Mit ihr sichert der Garantiegeber zum Beispiel eine bestimmte Beschaffenheit der Ware zu. Oder er garantiert, dass die Ware diese Beschaffenheit über einen bestimmten Zeitraum behält. Vorteil für den Kunden: Es spielt keine Rolle, ob die Ware schon bei der Lieferung mangelhaft war oder der Defekt erst später innerhalb der Garantiefrist auftritt.
Das Thema "Garantie oder Gewährleistung" haben wir bereits ausführlich in einem anderen Beitrag behandelt.
Wenn ich mir ein neues Smartphone bei einem autorisierten Händler kaufe - wie lange habe ich Garantie auf das Gerät?
Weil die Garantie eine freiwillige Angelegenheit ist, ist es Sache des Herstellers, in den Garantiebedingungen festzulegen, wie lange die Garantie gelten soll. Apple gibt zum Beispiel aktuell eine zweijährige Herstellergarantie ab Kaufdatum auf seine Produkte. Außerdem kann der Kunde am sogenannten "AppleCare Protection Plan" teilnehmen, das dann aber nur gegen Aufpreis! Solche Lösungen mit erweitertem Support und zusätzlichen Services bieten fast alle Hersteller an.
Eine Übersicht über die Garantiekonditionen der wichtigsten Smartphone-Hersteller hat die Webseite Handyhase zusammengestellt. Sie zeigt, dass nahezu alle Anbieter bis auf zwei eine rund 24 Monate lange Herstellergarantie im Programm haben.
Wichtige Änderungen seit dem 1. Januar 2022
Bislang galt eine auf sechs Monate befristete Beweislastumkehr, die auch gekaufte Smartphones betroffen hat. Sie besagte, dass der Verkäufer in den ersten sechs Monaten beweisen musste, dass die Schuld für einen Defekt beim Käufer liegt. Zum 1. Januar 2022 hat der Gesetzgeber diese Frist auf zwölf Monate ausgedehnt. Sie gilt aber nur für Smartphones (andere erworbene Produkte natürlich auch), die ab diesem Zeitpunkt gekauft wurden. Falls also Mängel erst später bemerkt werden, ist es für den Kunden nun leichter, sie gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen.
Nicht mehr so leicht ist es jetzt zudem, Garantiebestimmungen zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verbergen. Seit ebenfalls dem 1. Januar 2022 müssen sie dem Kunden entweder auf Papier oder elektronisch etwa per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Wenn es zu einem Problem mit einem Smartphone gekommen ist, kann der Verkäufer einen Reparaturversuch unternehmen. Neu ist aber nun auch, dass der Kunde auf nur noch einem solchen sogenannten Nacherfüllungsversuch bestehen kann. Dieser muss innerhalb einer "angemessenen Frist" erfolgen. Ansonsten kann der Kunde vom Kauf zurücktreten und den bereits bezahlten Kaufpreis zurückfordern.
Gilt das für alle Bauteile? Stichwort: Akku
Die gesetzliche Gewährleistung gilt grundsätzlich für alle Bauteile des Smartphones, also auch für den Akku – allerdings nur, wenn der schon bei Lieferung mangelhaft war. Ob auch die Garantie alle Bauteile des Geräts erfasst, bestimmt der Hersteller in seinen jeweiligen Garantiebedingungen.
Muss der Hersteller immer dem Garantieanspruch nachkommen?
Liegen die Voraussetzungen nach den Garantiebedingungen vor, muss der Hersteller den Anspruch des Kunden auch erfüllen. Weigert sich der Hersteller, kann er im letzten Schritt verklagt werden. Beruft sich der Kunde auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, kann der Hersteller ihn dagegen zunächst an den Verkäufer als seinen Vertragspartner verweisen.
Wie sieht es mit der Gewährleistung/Garantie aus, wenn ich mir ein gebrauchtes Smartphone von einer Privatperson kaufe?
In einem Individualvertrag zwischen zwei Privatpersonen kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden, es sei denn, der Verkäufer verschweigt den Mangel arglistig. Wenn aber ein Privatverkäufer mehrere Geräte zum Beispiel über Ebay verkauft und dabei immer wieder die Mängelhaftung standardmäßig ausschließt, können die Bedingungen zum Kaufvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgelegt werden. In AGBs darf die Gewährleistung aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung des Verkäufers, das heißt, wenn er keine Garantie geben möchte, dann kann er auch nicht in Anspruch genommen werden.
Und bei einem der zahlreichen Händler und freien Werkstätten?
Handelt es sich um einen Verkauf an einen Verbraucher, darf der Händler die gesetzliche Gewährleistung nicht ganz ausschließen. Er kann sie aber bei gebrauchter Ware laut BGB auf ein Jahr reduzieren.
Lohnt sich eine Garantieverlängerung und muss ich auf bestimmte Stolperfallen im Kleingedruckten achten?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn weil die Gestaltung der Garantiebedingungen alleine Sache des Herstellers ist, gilt für jedes Produkt etwas anderes. Bevor man also eine – in der Regel kostenpflichtige – Garantieverlängerung abschließt, sollte man sich deshalb das Kleingedruckte aushändigen lassen und es sorgfältig studieren.
Was gilt, wenn selbstständige Gewerbetreibende ein ehemaliges Geschäfts-Smartphone verkaufen?
Das hängt davon ab, ob das Gerät an einen anderen Unternehmer oder an eine Privatperson verkauft wird. Bei einem gewerblichen Verkauf an einen Unternehmer kann man die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Beim Verkauf an Verbraucher ist nur eine Verkürzung möglich.
Wie hoch ist das Risiko, dass ich als Verkäufer der Gewährleistungsforderung des Käufers nachkommen muss?
Berechtigten Gewährleistungsansprüchen des Käufers muss man immer nachkommen. Deshalb gilt: Je besser die Produkte, die man verkauft, desto geringer ist das Risiko, dass man sich Gewährleistungsansprüchen der Kunden ausgesetzt sieht.