Das Gericht der EU hat die Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission im Wesentlichen bestätigt, verringerte die Geldbuße jedoch auf 4,125 Milliarden Euro. Grund sind rechtswidrige Beschränkungen für Gerätehersteller von Android-Smartphones und Mobilfunkbetreiber.
Android ist das meistgenutzte Smartphone-Betriebssystem und hat einen Marktanteil von rund 80 Prozent. Der Rest entfällt auf Apples iPhones mit dem Betriebssystem iOS. Android wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und kann von ihnen im Prinzip auch abgewandelt werden. Aber es gab bislang Einschränkungen, wenn sie Google-Dienste wie Gmail oder Maps auf die Geräte bringen wollen.
Das EU-Gericht sah nun den Vorwurf der EU-Kommission bestätigt, dass Google den Herstellern von Android-Geräten und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt hat, um die eigene marktbeherrschende Stellung zu stärken. Das Gericht widerspricht allerdings der Einschätzung der Kommission, die einen Missbrauch bei einer Vereinbarung über die Aufteilung von Einnahmen festgestellt hatte.
Es verringerte daher die Strafe leicht auf 4,125 Milliarden Euro, "um Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung besser Rechnung zu tragen". Die EU-Kommission hatte ein Bußgeld von 4,34 Milliarden Euro verhängt - die höchste Kartellstrafe, die von der EU-Kommission bisher gegen ein Einzelunternehmen ausgesprochen wurde. Dagegen hatte Google vor dem EU-Gericht geklagt - mit mäßigem Erfolg. Nun hat der Konzern noch die Möglichkeit, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Einspruch gegen das Urteil einzulegen.
Das Urteil ist Teil einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb zuständigen EU-Kommission und dem amerikanischen Konzern (Rechtssache T-604/18). Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt, zuletzt im vergangenen Jahr.