Falls Ihr Internetanschluss zu langsam ist, können Sie jetzt mithilfe eines Verbraucherschützer-Tools den Minderungsbetrag berechnen und das Anschreiben an den Anbieter erstellen.
Falls Ihr Internetzugang langsamer ist als vertraglich vereinbart, haben Sie seit Ende 2021 prinzipiell die Möglichkeit, die Zahlungen an Ihren Internet-Anbieter zu kürzen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW sieht die Praxis meist so aus, dass die Internet-Provider die Zahlungen in deutlich geringerem Umfang zu kürzen bereit sind, als es der Rechtslage entsprechend möglich wäre.
Erster Schritt: Messung mit dem Tool der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur bietet Nutzern ein Messtool zur Ermittlung der Internetgeschwindigkeit an. Der Haken ist, dass das Tool zwar die tatsächliche Geschwindigkeit des Internetanschlusses misst, nicht jedoch die sich hieraus ergebende Minderungshöhe. Die Internet-Provider interpretieren die Messungen ausschließlich zu ihren eigenen Gunsten. Laut Verbraucherschützern zeigt sich das daran, dass sie die Nutzer mit recht geringen Beträgen abzuspeisen versuchen. Hierzu führt die Verbraucherschutzorganisation folgendes Beispiel an: Ein Verbraucher aus Lüdenscheid erstellte mit dem Tool der Bundesnetzagentur ein Messprotokoll und wandte sich damit an seinen Internet-Provider. Dieser bot ihm an, die Zahllast um monatlich 2,50 Euro zu senken. Demgegenüber wies eine Prüfung durch die Verbraucherzentrale einen Minderungsanspruch von gut 13 Euro pro Monat aus. Laut Aussagen der Verbraucherschützer versuchen die Anbieter die Minderungsansprüche durch eigenwillige Interpretationen zu senken. Oftmals machen sie sich noch nicht einmal die Mühe, die festgelegten Beträge zu begründen.
Zweiter Schritt: Das neue Gratistool der Verbraucherzentrale NRW nutzen
Die Verbraucherzentrale NRW hat aus dem Grund einen Online-Rechner ins Netz gestellt. Damit lässt sich auf Basis der Vertragsdetails und der Messdaten ein konkreter Minderungsbetrag berechnen.
Hier gelangen Sie direkt zu dem kostenlosen Onlinetool der Verbraucherzentrale NRW, mit dem Sie Ihre Minderungsansprüche berechnen können.
Die Vorgehensweise wird von Verbraucherschützern wie folgt beschrieben: Mit dem Onlinerechner der Verbraucherzentrale NRW können Verbraucher ab jetzt ein Anschreiben generieren, das auf Basis der Vertragsdetails und der Messdaten einen konkreten Minderungsbetrag ausweist. Mit dem Anschreiben können Verbraucher entweder eine Minderung des monatlich zu zahlenden Betrags fordern oder dem Provider eine Frist setzen, innerhalb der er vertraglich zugesicherte Leistungen bereitzustellen hat. Sollte der Anbieter dieser Bereitstellungsaufforderung selbst nach einer Fristsetzung nicht nachkommen, haben die Verbraucher das Recht zu einer außerordentlichen Vertragskündigung.
Wichtig: Um den Online-Rechner nutzen zu können, muss der Verbraucher mithilfe des unter "Erster Schritt" erwähnten Programms ein signiertes PDF Messprotokoll erstellen. Das Programm der Bundesnetzagentur können Sie unter www.breitbandmessung.de/desktop-app herunterladen. Zunächst benötigen Sie also die Desktop-App Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Die damit erzeugten Daten geben Sie anschließend in den von den Verbraucherschützern bereitgestellten Online-Rechner ein. Mit diesem können Sie wiederum das Anschreiben erstellen, das Sie an Ihren Internetanbieter senden.
Wichtig ist, dass Sie die von den Verbraucherschützern verfassten "Hinweise zur Bedienung" des Tools unbedingt beachten.