Betrüger versuchen immer wieder, über Messenger-Dienste wie WhatsApp an Geld und Informationen zu gelangen. Das müssen Smartphone-Nutzer wissen.
"Mama, du wirst nicht glauben, was mir passiert ist ..." Mit diesen Worten beginnt eine WhatsApp-Nachricht, die Anfang April auf dem Messenger-Dienst die Runde macht. Der angebliche Sprössling teilt darin mit, eine neue Telefonnummer zu haben. In der Folge kommt es zu Geldforderungen, weil durch die Rufnummer die Onlinebanking-Funktion noch nicht freigeschaltet sei. Wer solche Nachrichten erhält, sollte sich dringend persönlich vergewissern, ob die Geschichte stimmt und bei einem Betrugsversuch die Polizei verständigen. Das sind die Maschen von Messenger-Betrügern.
In zahlreichen Fällen geben sich Kriminelle als direkte Verwandtschaft aus, bevorzugt als Kinder oder Enkel, um sich das Vertrauen des Nachrichtenempfängers zu erschleichen. In den Nachrichten wird in der Regel erklärt, warum die Tochter oder der Sohn eine neue Rufnummer hat, etwa weil das Handy einen Wasserschaden erlitten habe. Zunächst bitten die Betrüger lediglich darum, die neue Nummer zu speichern, ehe sie sich zeitnah erneut melden - diesmal mit der Bitte um die Überweisung von Geld und der Versicherung, es bald zurückzubezahlen. Das passiert jedoch nicht, stellen mehrere Polizeidienststellen in ganz Deutschland fest. Stattdessen ist das Geld futsch.
Bei Online-Betrügern ebenfalls beliebt sind falsche Gewinnspiele. Unter Vortäuschung eines lukrativen Preises verschicken sie Kettenbriefe auf WhatsApp, Telegram und Co. Darin fordern sie Smartphone-Nutzer zum Download einer Datei aus dem Playstore auf, die zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt. Wer dem Link folgt, landet auf einer gefälschten Seite des Google-Dienstes und lädt sich dort, ohne es zu bemerken, illegale Schadsoftware auf sein Telefon. In der Regel warnt einen das Betriebssystem, denn die Anwendung fordert die Erlaubnis, Installationen von Apps zuzulassen, die nicht aus dem Playstore stammen. Ohne hundertprozentig zu wissen, ob es sich um vertrauenswürdige Software handelt, sollte man hier niemals seine Erlaubnis erteilen.
Betrüger machen vor persönlichem Kontakt nicht Halt
Wer das dennoch macht, wird im nächsten Schritt dazu aufgefordert, der App Zugriff auf Benachrichtigungen zu gewähren. Erlaubt man auch das, können sich die Betrüger freuen: Das Handy verschickt in der Folge den Link mit der Schadsoftware eigenständig an weitere Kontakte. So breitet sie sich rasant aus, die potenziellen Gefahren reichen von einem gesperrten Handy, das gegen Lösegeld wieder freigeschaltet wird; über das heimliche Sammeln und den Diebstahl von Kontaktdaten; bis hin zum Klau von Passwörtern und anderen sensiblen Informationen.
Unter manchen Betrügern ist außerdem eine Methode beliebt, die seit vielen Jahren als E-Mail-Nepp im Umlauf ist: War es vor gut 20 Jahren der berühmte "nigerianische Prinz", der hohe Geldsummen sammeln muss, um sein angeblich prall gefülltes Konto zu entsperren, ist es heutzutage ein Militärarzt der Vereinten Nationen, der in einem Kriegsgebiet festsitzt und dringend Geld braucht. Dazu rufen die Hasardeure sogar direkt bei ihren potenziellen Opfern an, um sich im persönlichen Gespräch Vertrauen zu erschleichen. Auch falsche entfernte Verwandte melden sich mitunter persönlich.
Das empfehlen Polizei und Kriminalämter
Bei all diesen Methoden gilt, dass man sich nicht leichtfertig auf die Forderungen einlassen und sie kritisch überprüfen sollte, mögen sie noch so plausibel erscheinen. Um sich zu schützen, empfehlen Polizei und Landeskriminalämter etwa im Fall des Messenger-Enkeltricks, die Echtheit der Nachricht zu hinterfragen. Zum einen hat WhatsApp eine Funktion integriert, die automatisch anzeigt, wenn Nutzer der App ihre Rufnummer ändern. Zum anderen sollten Eltern und Großeltern sich nicht davor scheuen, die angebliche Verwandtschaft unter der zuvor bekannten Nummer anzurufen, um Betrugsversuche zu entlarven.
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen empfiehlt außerdem, keinen Kontakt zu unbekannten Rufnummern aufzunehmen. In Telefonaten mit unbekannten Personen ist die Weitergabe sensibler Informationen außerdem immer tabu. Wer bereits einem Betrug zum Opfer gefallen ist, sollte Strafanzeige erstellen und versuchen, den Geldfluss bei seiner Bank anzuhalten oder rückgängig zu machen.