In einer Klage werfen mehrere Käufer von Apple Watches dem Hersteller vor, wissentlich ein Gerät mit einer Gefahrenquelle zu verkaufen. Ein durch möglicherweise anschwellende Akkus abgelöstes Display könnte zu Verletzungen führen.
Die Apple Watch beinhalte keine thermischen oder anderen Schutzmaßnahmen, die verhindern, dass der Bildschirm durch einen möglicherweise anschwellenden Akku vom Gehäuse getrennt wird. Die "rasiermesserscharfen Kanten" des abgelösten Displays könnten dann zu Verletzungen am Unterarm führen. Das behaupten Kläger einer Sammelklage die Ende vergangener Woche am Bundesgericht in San Francisco eingereicht wurde (Aktenzeichen 3: 21-cv-09527, United States District Court, Northern District of California).
Der Klage ist ein Bild einer Risswunde am Arm eines der Kläger beigefügt, das als Beweismittel dienen soll. Das scharfkantige Display einer Apple Watch Series 3 habe laut seinen Angaben eine Vene seines Unterarmes durchtrennt, nachdem es abgenommen wurde. Weitere Verletzungen wurden seitens der Kläger nicht dokumentiert. Jedoch hätten abgelöste Displays die Apple Watches unbrauchbar gemacht und Apple habe sich geweigert, eine kostenlose Reparatur durchzuführen. Ein Teil der Kläger, deren Uhr von dem Problem nicht betroffen ist, gab an, dass sie die Apple Watch gar nicht gekauft hätten, hätten sie von diesem Mangel gewusst.
Der Defekt betreffe laut Angaben der Kläger die Apple-Watch-Modelle von der ersten Generation bis zu Series 6 und SE. Sie beziehen sich dabei auf diverse Foren, in denen der Mangel diskutiert worden sei - unter anderem auch im Support-Forum des Herstellers. Nach Meinung der Kläger sei Apple das Problem bekannt und sie fordern daher die Zulassung als Sammelklage sowie ein kostenloses Reparaturprogramm für beschädigte Apple Watches.
Zwei vorangegangene Klagen
Wie das Nachrichtenmagazin Reuters berichtet, war Apple bereits 2018 vor demselben Gericht mit einer ähnlichen Klage bezüglich Bildschirmdefekten konfrontiert. Ein direkter Zusammenhang zwischen den Defekten und einer anschwellenden Batterie wurde damals nicht hergestellt und ein Bundesrichter wies 2019 die Klage ab, da der Kläger keinen spezifischen Mangel festgestellt habe.
Ein Bundesgericht in New Jersey stellte dagegen in einem Gerichtsverfahren im Jahr 2019 zwischen dem Defekt und den aufgeblähten Batterien einen Zusammenhang her. Der Bundesrichter ließ einen Teil der Klage zu. Im Jahr 2020 beantragte der Kläger, die Klage (ohne Angabe von Gründen) fallen zu lassen (Smith et al. gegen Apple Inc., U.S. District Court, Northern District of California, No. 3:21-cv-09527).