Seit 1. Januar 2021 braucht man für das Fliegen einer Drohne über 500 Gramm den kleinen Drohnen-Führerschein.
Wer eine Drohne fliegen möchte, braucht in Deutschland eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung. Seit dem 1. Januar 2021 ist zudem der EU-Kompetenznachweis Pflicht. Diesen Drohnen-Führerschein benötigen alle Menschen in Deutschland und der EU, die eine Drohne über 500 Gramm fliegen möchten. Der "Kleine Drohnenführerschein" (EU-Kompetenznachweis A1/A3) gilt für Drohnen bis 25 Kilogramm. Bei Anmeldung zur Führerschein-Prüfung erhalten die künftigen Drohnen-Piloten eine Betreiber-ID, die an der Drohne angebracht werden muss.
Bevor der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ausgestellt wird, muss ein Online-Training und eine Online-Theorieprüfung erfolgreich nachgewiesen werden. Training und Test werden beim Luftfahrt Bundesamt absolviert. Das Online-Training besteht aus mehreren Modulen und Übungsaufgaben und kann mehrfach wiederholt werden.
Sind alle Aufgaben erfolgreich bestanden, folgt die Online-Theorieprüfung. Hier müssen Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden. Wird die Mindestpunktzahl im ersten Anlauf nicht erreicht, kann auch diese Prüfung mehrmals wiederholt werden. Der EU-Kompetenznachweis ist fünf Jahre gültig.
Neben dem EU-Kompetenznachweis gibt es das EU-Fernpiloten-Zeugnis. Auch dieses ist fünf Jahre gültig. Voraussetzung für den sogenannten "Großen Drohnenführerschein" (EU) A2 ist der Abschluss des " Kleinen Drohnenführerscheins".
Das EU-Fernpiloten-Zeugnis benötigen alle, die ihre Drohne näher als 150 Meter an einem Wohn- oder Naherholungsgebiet fliegen lassen möchten. Derzeit kann die Prüfung an 14 vom Luftfahrt Bundesamt zertifizierten Prüfstellen für Fernpiloten abgelegt werden.