Urlaubszeit ist leider häufig auch Einbruchszeit. Wir verraten euch, wie Smart-Home-Technologien zum Schutz der eigenen vier Wände eingesetzt werden können und was es dabei zu beachten gilt.
Der Sommer steht vor der Tür und auch das Reisen ist jetzt endlich wieder möglich. Doch neben der Freude ist auch sie oft mit im Gepäck: die Sorge, dass das nun verlassene Haus Ziel von Einbrechern werden könnte. Neben aufmerksamen Nachbarn und der Sicherung von Fenstern und Türen mit mechanischen Schlössern setzen Viele dabei auf Smart-Home-Technologien zur Überwachung und Sicherung der eigenen Wohnung. Denn die intelligenten Helfer beschränken sich längst nicht mehr allein auf die Steuerung von Lampen, Heizung oder Home Entertainment.
WELCHEN EINBRUCHSCHUTZ BIETEN SMART-HOME-PRODUKTE?
Von der Lichtsteuerung über Fenster- und Türsensoren bis hin zu elektronischen Türschlössern und Überwachungskameras – die Bandbreite der Smart-Home-Lösungen zur Überwachung und Sicherung der eigenen vier Wände ist groß. Doch welchen Stellenwert haben sie tatsächlich beim Einbruchsschutz?
ANWESENHEITSSIMULATION UND INFORMATIONSSYSTEM
„Smart-Home-Lösungen allein stellen kein durchgängiges und damit zuverlässiges Einbruchmelde- beziehungsweise Gefahrenwarnsystem dar“, erklärt Kriminaloberrat Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Ein Einsatz dieser Technik ist aus polizeilicher Sicht nur zur Anwesenheitssimulation zu empfehlen.“ In diesem Sinne kann die Technik einem potenziellen Einbrecher ein bewohntes Haus vorspielen, zum Beispiel durch die gezielte Steuerung von Licht, Rollläden und Markisen im Tagesverlauf.
Neben der Simulation, dass ein Haus bewohnt ist, können Smart-Home-Lösungen nach Auffassung von Schmidt auch als reines Informationssystem ergänzend zu einem wirkungsvollen mechanischen Grundschutz – das heißt der effektiven Sicherung von Fenstern und Türen – eingesetzt werden. So könnt ihr etwa mithilfe von leicht zu installierenden Tür- oder Fenstersensoren per Smartphone aus der Ferne checken, ob zuhause weiterhin alle Schotten dicht sind. Ebenfalls in die Kategorie Informationssystem fallen Innenraumkameras, die euch einen virtuellen Echtzeit-Blick nach Hause gewähren. Eine sichtbare Videoüberwachung im Außenbereich hat den weiteren Effekt, dass sie auf einige Täter abschreckend wirkt, da sie das Entdeckungsrisiko fürchten.
ALARMANLAGEN MIT SMART-HOME-FUNKTION
Um einen wirklichen Einbruchschutz zu erreichen, empfiehlt die Polizei die Kombination aus smarten Anwendungen und einer geprüften und zertifizierten Alarm- beziehungsweise Einbruchmeldeanlage. Zwar verhindert auch diese nicht unbedingt einen Einbruch, erhöht aber das Entdeckungsrisiko, wenn sie ausgelöst wird. Ein weiteres Plus: Wenn ein Einbruch erkannt wird, alarmiert eine solche Anlage schnell und gezielt hilfeleistende Stellen.
Wenn ihr euch für eine solche Anlage entscheidet, achtet auf zertifizierte Alarmanlagen nach DIN VDE 0833 Teil 1 und 3 (Einbruchmeldeanlage) oder nach DIN VDE V 0826-1 (Gefahrenwarnanlage, Ausgabestand 2018 oder neuer) mit zertifizierter App.
Wichtig ist außerdem, dass ihr beim Betrieb die sogenannte „Rückwirkungsfreiheit“ gewährleistet: Smart-Home-Komponenten wie die Heizungs- oder Lichtsteuerung dürfen keine Steuerungsbefehle an die Alarmanlage geben können.
Wenn ihr eine Alarmanlage nutzt, müsst ihr technisch sicherstellen, dass ihr nicht selbst einen Fehlalarm auslöst. Denn wenn es vermehrt zu solchen Fehlalarmen kommt, verliert die Anlage ihre Glaubwürdigkeit. Wegen dieser technischen Feinheiten ist es empfehlenswert, dass die Anlage durch einen Fachbetrieb eingerichtet wird. Weiterführende Infos zu diesem Thema findet ihr hier.
WAS GILT ES BEIM EINSATZ VON SMART-HOME-TECHNOLOGIEN ZU BEACHTEN?
Sicherheit ist nicht nur in Bezug auf die eigenen vier Wände ein Thema, sondern auch mit Blick auf die Nutzung von Smart-Home-Technologien selbst. „Wenn das Smart Home nicht ausreichend abgesichert ist, kann es ein willkommenes Einfallstor für Hacker sein, um sensible Daten auszuspähen oder die Geräte für kriminelle Zwecke zu missbrauchen“, warnt Kriminaloberrat Harald Schmidt. Daher gilt es, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um sich vor Sabotage und Angriffen von außen zu schützen.