In Thüringen müssen sich die Menschen ab diesem Samstag nicht mehr an Kontaktbeschränkungen halten. Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Ein Nachbarland zeigte sich skeptisch. Auch zu geplanten Lockerungen im Bildungsbereich gibt es Kritik.
Erfurt (dpa) - Wieder mehr Eigenverantwortung für die Bürger - das hatte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) vor mehr als zwei Wochen gefordert und damit eine bundesweite Debatte ausgelöst.
Nun sollen in dem Bundesland die während der Corona-Pandemie eingeführten Kontaktbeschränkungen wegfallen. Eine entsprechende Verordnung beschloss das Kabinett am Dienstag in Erfurt. Sie tritt am 13. Juni in Kraft.
Man sei nun in einer Phase, in der alle geschlossenen Bereiche "weit überwiegend wieder geöffnet werden können", wie Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) bei der Vorstellung der neuen Verordnung sagte. Es sei wichtig, dass sich "auch das private Lebensumfeld der Menschen soweit wie irgendwie möglich, normalisieren soll".
Mit der neuen Grundverordnung wird statt der bisher geltenden Kontaktbeschränkungen lediglich noch empfohlen, sich nicht mit mehr als einem weiteren Haushalt oder zehn weiteren Menschen zu treffen. Bund und Länder hatten ursprünglich miteinander vereinbart, die Kontaktbeschränkungen in einer abgemilderten Form noch bis zum 29. Juni zu verlängern. Etliche Bundesländer haben die Regeln bereits gelockert.
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) reagierte zurückhaltend auf die Entscheidung des Nachbarbundeslandes. "Ob das klug und weise ist, das mag mal dahinstehen", sagte Bouffier in Wiesbaden. Er kritisiere oder lobe andere Länder nicht. "Wir werden unsere eigenen Entscheidungen zu treffen haben." Hessen will an diesem Mittwoch (10. Juni) neue Regelungen zur Corona-Pandemie vorstellen.
Künftig dürfen in Thüringen auch noch mehr Einrichtungen wieder öffnen - zum Beispiel Schwimm- und Freizeitbäder in geschlossenen Räumen sowie Thermen, Saunen und Kinos. Allerdings müssen dafür zunächst Infektionsschutzkonzepte genehmigt werden. Das gilt auch für Saunen und Schwimmbereiche in Hotels.
Auch in anderen Bereichen wird es weiterhin Einschränkungen geben. So dürfen unter anderem Diskotheken, Bordelle und Swingerclubs noch nicht öffnen. Institutionell geförderte Theater und Orchester sollen ihren Spielbetrieb erst nach dem 31. August wieder aufnehmen. Eine Maskenpflicht bleibt in Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr bestehen. Auch für Dorf- und Volksfeste stehen die Chancen eher schlecht. Immerhin: In Einzelfällen könne eine Erlaubnis beantragt werden, heißt es in der neuen Verordnung.