Die ab 2021 geplanten elektronischen Patientenakten sollen schrittweise zusätzliche Funktionen bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, den das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat.
Berlin (dpa) - Neben Befunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft darin gespeichert werden können. Versicherte sollen dann auch bei einem Krankenkassenwechsel ihre Daten übertragen lassen können.
Spahn sagte mit Blick auf die Corona-Krise: "Wir erleben gerade, wie digitale Angebote helfen, Patienten besser zu versorgen." Das Gesetz solle dafür sorgen, dass solche Angebote schnell im Alltag ankommen. Schon festgelegt ist, das alle Versicherten ab 1. Januar 2021 von der Krankenkasse eine E-Akte zur freiwilligen Nutzung angeboten bekommen sollen. Geregelt werden in dem Gesetz nun auch Datenschutzvorgaben. Die Möglichkeit, auch für jedes Dokument einzeln bestimmen zu können, welcher Arzt darauf zugreifen kann, ist demnach ab 2022 vorgesehen. Hieran war Kritik unter anderem von Datenschützern laut geworden, die eine solche Möglichkeit schon gleich zum Start 2021 gefordert hatten.