Müssen Ärzte es hinnehmen, auf dem Online-Portal Jameda bewertet zu werden? Das Landgericht München I beantwortete diese Frage mit "Ja, aber..."
München (dpa) - Das Online-Bewertungsportal Jameda muss nach Urteilen des Landgerichts München I die Profile von Ärzten unter bestimmten Umständen löschen.
Drei Mediziner hatten geklagt und verlangt, dass die Profile, die ohne ihr Einverständnis angelegt wurden, verschwinden. Das Gericht gab der Klage am Freitag statt. Allerdings befand es das Anlegen von Bewertungsprofilen ohne die Zustimmung der Bewerteten an sich nicht für problematisch. In den drei Fällen war die Ausgestaltung der Profile ausschlaggebend.
Die Kammer beanstandete nämlich, dass Jameda auf den Profilen von Basiskunden, die nichts zahlen, sogenannte "Expertenratgeber-Artikel" zahlender Konkurrenten veröffentlichten und zu den Profilen dieser sogenannten Platin-Kunden verlinkten. Diese Fachartikel seien "inhaltlich geeignet, das Interesse eines potenziellen Patienten von den Basiskunden weg, hin zu den Verfassern der Fachartikel, die zahlende Kunden von Jameda sind, zu lenken", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Damit sei die Online-Plattform kein "neutraler Informationsvermittler".
Ähnlich wie das Landgericht München I hatte vor knapp einem Monat bereits das Oberlandesgericht Köln argumentiert. Dort hatten zwei Zahnärzte das Portal erfolgreich auf die Löschung ihrer Profile verklagt. Jameda verlasse in diesen Fällen die Rolle des "neutralen Informationsvermittlers" und gewähre Ärzten, die für ihre dortige Präsenz zahlen, "verdeckte Vorteile", argumentierte das OLG damals (Az.15 U 89/19 und 15 U 126/19).
Die Münchner Kammer betonte nun, "dass das von Jameda betriebene Ärztebewertungsportal eine von der Rechtsordnung grundsätzlich gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllt, solange Jameda seine Stellung als "neutraler Informationsmittler" wahrt und seinen zahlenden Kunden keine "verdeckten Vorteile" gegenüber den nicht zahlenden Basiskunden verschafft". Die ohne ihre Einwilligung aufgenommenen Basiskunden dürften nicht als "Werbeplattform" für Premiumkunden benutzt werden.
Jameda wertete die drei Urteile als grundsätzliche Bestätigung des Rechtes auf eine vollständige Auflistung der Ärzte zur Information der Patienten. Ohnehin bezögen sich die drei Fälle auf ein veraltetes Layout, das inzwischen überholt sei. "Wir sind überzeugt, dass vollständige Arztlisten Patienten einen essenziellen Mehrwert für eine informierte Arztwahl liefern. Der offene Dialog über unsere Vision, die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern, ist uns sehr wichtig", sagte Jameda-Geschäftsführer Florian Weiß.