Ein getarnter Test der Deutschen Umwelthilfe hat gezeigt, dass sich Elektromärkte aus dem Großhandel bei der Rücknahme alter Geräte oft querstellen. Es gibt aber Hoffnung.
Seit dem 24. Juli 2016 sind Unternehmen mit einer Verkaufsfläche ab 400 m² dazu verpflichtet, alte Elektrogeräte kostenlos anzunehmen. Das gilt sowohl für den stationären Handel als auch für das Online-Geschäft. Kunden können bis zu fünf Geräte derselben Art gleichzeitig abgeben, wenn deren Größe 25 cm nicht übersteigt. Um größere Elektrogeräte auf diese Weise entsorgen zu können, müssen Kundinnen und Kunden in der Regel aber ein vergleichbares Neugerät erstehen. Online-Händler sind zudem dazu verpflichtet, eine Rückgabestelle in vertretbarer Entfernung anzubieten und ihren Kunden entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Sollten sich Unternehmen dieser Pflicht zur Rücknahme verweigern, drohen ihnen Strafen von bis zu 100.000 Euro.
In der Praxis zeigt sich aber, dass diese Regelungen nur selten greifen. Die Deutsche Umwelthilfe hat in sechs Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen) einen geheimen Test durchgeführt, um zu sehen, wie gut das mit der Rückgabe alter Elektrogeräte klappt. Insgesamt wurden getarnte Testpersonen in 55 Filialen verschiedener Großanbieter geschickt. Allerdings ist zu beachten, dass nicht alle der überprüften Filialen tatsächlich über eine Verkaufsfläche von mindestens 400 m² verfügten. Hinzu kommt, dass unterschiedliche Filialen teils unterschiedlich gut abgeschnitten haben. Missstände in einer Filiale sind somit nicht zwangsläufig auf die ganze Kette übertragbar.
Der stationäre Handel
Im stationären Handel haben sich 15 Filialen geweigert, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Unter anderem gilt dies für Apple, Globus, Obi, Porta und Roller. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sagten zu unrecht, dass eine Rücknahme nicht oder nur in Verbindung mit dem Neukauf eines vergleichbaren Geräts möglich sei. Manche Media Markt- und Obi-Filialen verlangten für die Rücknahme sogar eine Gebühr. Bei Toom und Hornbach wurde teilweise die Rücknahme von Altgeräten komplett verweigert und bei einer Lieferung von Neugeräten der Ketten Galeria Kaufhof und Conrad wurden die Altgeräte nicht mitgenommen, obwohl es der Gesetzgeber so will.
Weitere Probleme traten bei den Informationen auf, die die Unternehmen ihren Kundinnen und Kunden zukommen lassen müssen. Bei rund 50 Prozent der durch die Deutsche Umwelthilfe getesteten Filialen gab es keine Hinweisschilder mit Informationen zu den Möglichkeiten bei der Entsorgung von Altgeräten. Häufig fehlte es auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an nötigem Fachwissen zu dem Thema. In anderen Filialen gab es zwar Hinweise und Informationen, diese waren für die Kundinnen und Kunden aber quasi unauffindbar.
Neben diesen vielen Kritikpunkten gab es für die Deutsche Umwelthilfe aber auch Gründe, die Unternehmen zu loben. Bei Globus, Hornbach und Obi gab es Filialen, in denen die Rückgabe tadellos funktionierte und die notwendigen Informationen für die Kundinnen und Kunden gut auffindbar waren. Etwa 50 Prozent der getesteten Filialen boten Interessierten Zusatzinformationen für die Rückgabe von LED- und Energiesparlampen.
Der Online-Handel
Auch in der Online-Welt gab es zahlreiche Anbieter, die es mit den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien nicht so genau nahmen. Insgesamt wurden 30 Anbieter untersucht und bei nahezu allen kam es zu großen Problemen bei der Altgeräterückgabe. So war es zum Beispiel bei Amazon, Apple, Bauhaus, Conrad, Cyberport, Dell, Lidl, Online, Redcoon, Saturn und Waschbär nicht möglich, kaputte Energiesparlampen oder LEDs kostenlos zurückzugeben. Einige Händler boten zudem ein DHL-Versandlabel an, um den rechtlichen Vorgaben zu genügen. DHL erlaubt jedoch keinen Versand von Altlampen und verweist hierbei auf Sicherheitsrisiken. Bei Bauhaus, Dell, Medion und Waschbär wurde die Rücknahme zudem unter dem Vorwand verweigert, dass ausschließlich unbeschädigte oder vollständige Elektrogeräte zurückgenommen werden könnten.
In einigen Fällen schießt die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Kritik aber über das Ziel hinaus. So bemängelt sie zum Beispiel, dass einige Händler ausschließlich einen Paketversand für die Rückgabe von Elektrogeräten anbieten. Das sei aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Hürde für viele Kundinnen und Kunden. Ebenso sei dieses Verfahren mit einem recht hohen Aufwand für die Kundinnen und Kunden verbunden, was ebenfalls davon abhalte, die Rückgabemöglichkeit zu nutzen.
Des Weiteren wurde kritisiert, dass einige Händler nicht einmal 1.000 Filialen für die Rückgabe von Altgeräten zur Verfügung stellten. Auf diese Weise seien Kundinnen und Kunden dazu verpflichtet, teilweise bis zu 50 km zu fahren, um ein Altgerät zurückgeben zu können. Bei anderen Anbietern mussten die Kundinnen und Kunden per Telefon oder E-Mail Kontakt zum Kundenservice aufnehmen, um die Geräte in einer angemessen nahen Filiale zurückgeben zu können. Manche Anbieter stellen zudem keinen E-Mail-Service bereit, sodass eine Kontaktaufnahme auf diesem Weg gar nicht möglich ist.
Alle getesteten Online-Händler haben es versäumt, auf jeder einzelnen Produktseite Informationen zu den Rückgabemöglichkeiten zu hinterlegen. Zudem gibt es zahlreiche Händler, bei denen die gebotenen Informationen unvollständig waren. Wieder andere Anbieter hatten die benötigten Informationen zwar auf der Webseite, allerdings waren diese sehr versteckt. Man konnte sie also nur finden, wenn man gezielt danach gesucht hat. Eine beliebte Methode hierbei ist, die entsprechenden Informationen zu einem Teil der AGB zu machen. Eine "ausreichende Gesamtbewertung" gab es von der Deutschen Umwelthilfe lediglich für die Online-Shops von Obi und Toys 'r us.