Acht Euro Höchstmiete - dieses Ziel des Berliner Senats hatte heftige Kritik ausgelöst. Nun will Rot-Rot-Grün die Grenze bei 9,80 Euro ziehen. Und längst nicht alle Mieter können sich auf sie berufen.
Berlin (dpa) - Miete nach Zahlungskraft: Wer in Berlin mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens für die Miete ausgibt, soll ab nächstem Jahr bei der Stadt eine Senkung beantragen können.
Ein Referentenentwurf für den sogenannten Mietendeckel sieht dafür Höchstmieten von monatlich 5,95 Euro bis 9,80 Euro nettokalt pro Quadratmeter vor - je nach Baualter. Die Lage des Hauses spiele dafür keine Rolle mehr, sagte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke).
Der Senat wolle eine sozial gemischte Stadt erhalten, erklärte Lompscher. Der Berliner Mieterverein sprach von einem guten Instrument gegen Mietenexzesse, der Immobilienverband Deutschland dagegen von verfassungswidrigem Irrsinn. Ähnlich äußerten sich Union und FDP.
"Im Ergebnis haben wir ein sehr guten, tragfähigen und rechtssicheren Kompromiss gefunden", sagte Lompscher. Sie hatte für Eckpunkte eines strengeren Mietendeckel in den vergangenen Tagen viel Kritik geerntet. Nach Verhandlungen in der rot-rot-grünen Koalition präsentierte sie nun eine abgeschwächte Version. Ziel sei, dass die Menschen keine Angst haben müssen, ihr Dach über den Kopf zu verlieren, bekräftigte sie.
In Berlin waren die Mieten in den vergangenen Jahren besonders stark gestiegen. Vermieter verlangen bei Neuverträgen im Schnitt 11,71 Euro und damit doppelt so viel wie vor zehn Jahren, wie aus einer Regierungsantwort auf eine FDP-Anfrage im Bundestag hervorgeht. In München und Stuttgart erhöhten sich die Angebotsmieten demnach seit 2009 um mehr als die Hälfte, in Hamburg und Frankfurt um mehr als 40 Prozent.
Fast jeder Siebte in Deutschland gab zuletzt mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für das Wohnen aus. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion mit Zahlen von 2017 hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Im Vergleich zu 2010 hat sich dieser Anteil kaum verändert.
Berlin will nun für die nächsten fünf Jahre bei 30 Prozent eine Grenze einziehen. Ähnliche Regelungen gibt es bei den städtischen Wohnungsunternehmen. Der geplante Mietendeckel wird aber voraussichtlich weniger Mietsenkungen bringen als zuletzt zu erwarten war. "Ich gehe davon aus, dass das eine überschaubare Zahl sein wird", sagte Lompscher.
Die FDP sprach von einer absurden Idee. "Dabei kommt genau die Zielgruppe unter die Räder, die Senatorin Lompscher eigentlich schützen will." Vermieter wählten neue Mieter nun noch stärker nach dem Einkommen aus. Gegen hohe Mieten helfe nur, mehr zu bauen. Der Sozialverband VdK forderte bundesweit mehr Sozialwohnungen. "Sonst haben wir bald nur noch Stadtzentren ohne Ältere, ohne Familien mit Kindern, ohne wichtige Berufsgruppen wie zum Beispiel Pflegekräfte, Verkäufer, Arzthelfer, Erzieher."
Zunächst hatte Lompscher die Höchstmieten in einem ersten Vorschlag etwa zwei Euro niedriger angesetzt und wollte jedem Mieter die Möglichkeit geben, eine Senkung zu beantragen. Die Koalitionspartner SPD und Grüne warnten jedoch, dass Gerichte das Gesetz stoppen könnten. Der nun vorgestellte Kompromiss der Koalition sieht auch vor, dass Mieterhöhungen bis zu den Höchstgrenzen entsprechend der Inflationsrate möglich sind.
Der Referentenentwurf soll am Montag veröffentlicht werden und dann mit Mieter- und Immobilienverbänden diskutiert werden. Mit Inkrafttreten des Gesetz sollen die Mieten rückwirkend zum 18. Juni 2019 eingefroren werden. Grundlage für die Mietobergrenzen soll der Mietspiegel von 2013 sein, nicht wie zuletzt geplant der für 2011. Der aktuell geltende Mietspiegel gilt dann nicht mehr.
Man betrete juristisches Neuland, bekannte Lompscher. Das Thema sei aber zu existenziell, um es dem Markt zu überlassen. Laut Berliner Handwerkskammer spüren Betriebe bereits, dass Vermieter aus Angst vor dem Mietendeckel weniger investieren. Die Mitglieder sähen sich mit Auftragsstornierungen in zweistelliger Millionenhöhe konfrontiert.
Der neue Entwurf erlaubt Vermietern auch Zuschläge auf die Höchstmiete, wenn die Wohnung in einem Ein- oder Zweifamilienhaus liegt oder wenn in den letzten 15 Jahren modernisiert wurde, wie die Senatorin erklärte. Soll mehr als ein Euro je Quadratmeter hinzukommen, braucht der Vermieter eine Genehmigung. Höchstens darf es 1,40 Euro sein. Zuständig sind die zwölf Berliner Bezirksämter. Geplant ist auch eine Härtefallregelung für Vermieter, die dauerhafte Verluste oder eine Substanzgefährdung ihrer Häuser nachweisen können.