Der BHG stärkt die Bundesnetzagentur in ihren Bemühungen, den Anstieg der Netzkosten in der Stromrechnung zu stoppen. Das sorgt nicht überall für Freude.
Karlsruhe (dpa) - Gute Nachricht für die Strom- und Gaskunden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem weiteren Anstieg der Netzentgelte bei Strom und Gas erst einmal einen Riegel vorgeschoben.
Die Richter bestätigten am Dienstag eine von der Bundesnetzagentur beschlossene Kürzung der staatlich garantierten Renditen für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen. Durch die Kürzungen sparen die Verbraucher innerhalb von fünf Jahren rund zwei Milliarden Euro. Rund 1100 betroffenen Netzbetreiber hatten gegen die Kürzungen Beschwerde eingelegt.
Für den deutschen Durchschnittshaushalt ist die Einsparung allerdings überschaubar. Schätzungen zufolge muss er durch die von der Netzagentur vorgenommenen Kürzungen im Jahr etwa 10 Euro weniger zahlen.
Der Hintergrund des Streits: Beim Strom entfällt inzwischen knapp ein Viertel des Preises für Haushaltskunden auf die Kosten für den Stromtransport. Die Netzentgelte sind damit teurer als die Stromproduktion selbst. Festgelegt werden die Entgelte durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden.
Die Bundesnetzagentur hatte die Garantierendite für Gas-Netzbetreiber ab 2018 und für Stromnetzbetreiber ab 2019 deutlich gesenkt und dies mit den seit längerem niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten begründet. In Zeiten niedriger Zinsen seien die Renditen unangemessen hoch. Dagegen hatten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf rund 1100 Stadtwerke und andere Netzbetreiber geklagt und Recht bekommen.
Nun hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung - die für die Verbraucher wohl eine zusätzliche Belastung gebracht hätte - auf und bestätigte die trotz des Rechtsstreits bereits in Kraft getretenen Kürzungen.
Die Karlsruher Richter betonten, der Bundesnetzagentur stehe bei der Wahl der Methoden zur Festlegung der angemessenen Eigenkapitalrendite ein Beurteilungsspielraum zu und es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die gewählte Methode ungeeignet sei, den historischen Besonderheiten am Kapitalmarkt Rechnung zu tragen.
Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann bezeichnete das Urteil am Dienstag als "eine gute Nachricht für die Strom- und Gasverbraucher in Deutschland".
Scharfe Kritik kam dagegen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). "Das Urteil des BGH ist für uns nicht nachvollziehbar", betonte der Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Stefan Kapferer. Die von der Bundesnetzagentur festgelegte Eigenkapitalverzinsung für Investitionen in die Strom- und Gasnetze gehöre zu den niedrigsten in ganz Europa.
Angesicht der Bedeutung des Energienetzes für die Herausforderungen der Energiewende seien dies "völlig falsche Signale". Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Interessen der Verteilnetzbetreiber vertritt, klagte: "Damit wird der Verteilnetzausbau erschwert."
Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte dagegen die Entscheidung. Ihr Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner betonte: "Seit langem ist es Stromkunden nicht vermittelbar, dass die Verzinsung für den Bau von Stromleitungen deutlich höher als die Rendite privaten Gelds ist."