Sollte ein Recht auf Home Office gesetzlich verankert werden? Das wäre in der Realität schwer umsetzbar. Es sollte andere Beweggründe für Arbeitgeber geben, ihren Mitarbeitern mobiles Arbeiten zu ermöglichen, meint CP-Kommentator Armin Weiler.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, in dem auch ein Recht auf Heimarbeit verankert werden soll. Ganz so wird es allerdings nicht kommen, denn viele Tätigkeiten können schlicht und einfach nicht von zuhause aus erledigt werden. Der Fernfahrer kann seinen Laster nicht vom PC aus steuern und der Bäcker backt die Brötchen nicht in der eigenen Küche.
Experten erwarten jedoch einen Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss also begründen, warum er Arbeit im Home Office ablehnt. Insofern ist es nicht schlecht, wenn hier gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die einer modernen Arbeitswelt gerecht werden. Es schärft auf jeden Fall das Bewusstsein und fördert mit sanftem Zwang die Bereitschaft auf Arbeitgeberseite, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Beschäftigten moderne und mobile Arbeitskonzepte zu ermöglichen, sollte sowieso auf der Agenda der Arbeitgeber stehen. Im Wettbewerb um gute und motivierte Arbeitskräfte in Zeiten des Fachkräftemangels kann das ein entscheidender Faktor sein. Wer durch die physische Abwesenheit der Mitarbeiter Kontrollverlust befürchtet, versagt als Vorgesetzter. Arbeitsleistung an der reinen Anwesenheit im Büro zu messen ist antiquiert.
Das ist aber nur eine Seite der Medaille. Wer seinen Mitarbeitern die Arbeit zuhause ermöglicht, muss dafür sorgen, dass rechtliche Aspekte wie Arbeitsschutz oder Datensicherheit und Vorschriften der DSGVO eingehalten werden. Zudem muss die IT-Sicherheit im eigenen Unternehmen gewährleistet sein. Laut einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom erwartet über die Hälfte der deutschen Unternehmen, dass der Anteil der Heimarbeit weiter wachsen wird.
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Arbeitgeber werden daher auch investieren müssen, in Hard- und Software, aber auch in die entsprechende Connectivity- und Security-Infrastruktur. Für Reseller mit der entsprechenden Expertise bedeutet das wiederum ein margen- und zukunftsträchtiges Betätigungsfeld.